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Seminar für Filmwissenschaft

Seminarorganisation

Seminarleitung

Die Seminarleitung ist zuständig für die strategische Leitung und Entwicklung des Seminars. Sie übernimmt die Vertretung des Seminars gegenüber der Fakultäts- und der Universitätsleitung sowie der Öffentlichkeit. Seminarleiter*innen verantworten das Budget des Seminars sowie die Verteilung der Ressourcen innerhalb des Seminars in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung. Sie wirken bei der Professurenplanung sowie bei der Vorbereitung von Berufungsverhandlungen mit. Die Seminarleitung wird auf Antrag der Seminarversammlung durch die Universitätsleitung auf eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt. 

Seminarleiter ist aktuell Prof. Dr. Volker Pantenburg.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird von der Seminarleitung ernannt. Der oder die Geschäftsführer/in ist in der Regel als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Adjunkt/in unbefristet angestellt. Die Geschäftsführung unterstützt die Seminarleitung in ihrer strategischen und planerischen Verantwortung sowie in der internen und externen Kommunikation. Sie leitet die Administration des Seminars und ist insbesondere für die Verwaltung der finanziellen, infrastrukturellen und personellen Ressourcen besorgt. Der oder die Geschäftsführer/in ist Ansprechsperson für alle relevanten Organisationseinheiten der UZH, insbesondere das Dekanat der Philosophischen Fakultät.

Geschäftsführer ist aktuell Dr. Matthias Brütsch.

Programmdirektion und Programmkoordination

Die Studienprogrammdirektion und die Studienprogrammkoordination sind zuständig für Konzeption, Entwicklung, Qualitätskontrolle und Profilierung des Lehrangebots in allen Studienprogrammen. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung von Reformen gemäss Vorgaben der Philosophischen Fakultät. Sie sind Ansprechspersonen für das Studiendekanat in sämtlichen Belangen, die die Lehre betreffen. Sie sind Ansprechpersonen für die Modulverantwortlichen bei Fragen zur Konzeption und Durchführung der Lehrveranstaltungen, zu Stornogesuchen, zu Rekursen oder zur Notengebung. Die Studienprogrammdirektion wird von der Institutsversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Die Studienprogrammkoordination wird von der Programmdirektion ernannt.

Programmdirektor ist aktuell Prof. Dr. Daniel Wiegand.

Programmkoordinator ist aktuell Dr. Matthias Brütsch.

Programmausschuss

Der Programmausschuss unter Leitung der Programmdirektion ist für die Qualitätsentwicklung des Bereichs Studium und Lehre verantwortlich. In seinen Aufgabenbereich gehören unter anderem jährlich durchgeführte Qualitätsgespräche; ein Instrument, um Aspekte zu Qualität von Studium und Lehre zu thematisieren, allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu entwickeln. Der Programmausschuss berät zudem die Programmdirektion und -koordination in inhaltlichen Fragen der Lehrplanung.

Seminarversammlung

Die Seminarversammlung setzt sich zusammen aus den Professor*innen sowie aus je zwei Delegierten der Stände der Studierenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses, der fortgeschrittene Forschenden und Lehrenden sowie des administrativ-technischen Personals. Der oder die Geschäftsführer/in nimmt mit beratender Stimme teil. Die Seminarversammlung tagt in der Regel einmal pro Semester.

Die Seminarversammlung ist zuständig für die konzeptionelle Entwicklung des Seminars, die semesterweise Verabschiedung der Lehrplanung, die Ernennung der Programmdirektion, das Einsetzen von auf Seminarebene angesiedelten Kommissionen sowie die Antragstellung zu Handen der Fakultät respektive Unileitung in den Bereichen Planung von Lehrstühlen, Gast- und Förderprofessuren, Ernennung der Seminarleitung und Änderungen der Seminarordnung.

Qualifikationsstellen (Assistierende / Oberassistierende)

Assistierende und Oberassistierende werden aus universitären Mitteln innerhalb der Lehrstühle finanziert. Im Rahmen ihrer Anstellung auf einer Qualifikationsstelle wird ihnen die Gelegenheit gegeben, sich durch das Verfassen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation / Habilitation oder äquivalent) zu qualifizieren. Qualifikationsstellen sind immer befristet. Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Qualifikation liegt auf der eigenen Forschungsarbeit. Assistierende und Oberassistierende erhalten darüber hinaus in geeigneter Form Gelegenheit, sich in der Lehre zu qualifizieren. Nachwuchskräfte mit einer Anstellung auf einer Qualifikationsstelle erhalten ein individuelles Pflichtenheft, welches auf das jeweilige Aufgabenprofil abgestimmt ist. Die Rechte und Pflichten von Assistierenden und Oberassistierenden werden durch das Rahmenpflichtenheft der jeweiligen Fakultät geregelt. Im Rahmenpflichtenheft werden die Arbeitsanteile für Forschung, Lehre und weitere Aufgaben zur optimalen Förderung von akademischen Nachwuchskräften festgelegt. 

Drittmittelstellen (Doktorierende / Postdocs)

Qualifikationsstellen von Doktorierenden und Postdocs können auch aus Drittmitteln finanziert werden. Sie sind in der Regel an die Durchführung eines bestimmten Forschungsprojekts individuell oder im Team gebunden. Die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten von Nachwuchskräften auf Drittmittelstellen ergeben sich aus dem Forschungsprojekt, in dem sie angestellt sind, und werden durch die entsprechenden Reglemente der jeweiligen Stiftungen und Institutionen zur Forschungsförderung (SNF, ERC etc.) geregelt. 

Stände und Standesorganisationen

Die Studierenden, der Wissenschaftliche Nachwuchs, die Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden sowie das Administrative und technische Personal bilden die vier Stände der Universität Zürich. Delegierte der Stände nehmen als stimmberechtigte Mitglieder Einsitz in der Seminarversammlung sowie in anderen fakultären und universitären Gremien und Kommissionen. Ihr Recht auf Mitbestimmung wird durch das Universitätsgesetz, die Universitätsordnung sowie die Seminarordnung garantiert und geregelt. Das Mitbestimmungsrecht ist an die Standeszugehörigkeit gebunden und unabhängig von einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Standesorganisation. Die Wahlen der Delegierten werden durch die Standesorganisationen durchgeführt; die Aufsicht liegt beim Generalsekretariat.

Delegierte sind aktuell:

Für den Stand der Studierenden:
Elisabeth Agethen und Vanessa Loretan.

Für den Stand des wissenschaftlichen Nachwuchses:
Tobias Schönrock und Dr. Philipp Blum

Für den Stand der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden:
Dr. Jan Sahli und Martin Weiss.

Für den Stand des administrativen und technischen Personals:
Yvonne Kummer und Denise Weber.